Forum

Du musst Dich einloggen, um einen Beitrag zu schreiben
Foren durchsuchen:


 






Sprachbeherrschungsprüfung

BenutzerBeitrag

20:26
14.10.2009


Peter Kiss

Neues Mitglied

Beiträge 1

Hallo,

Ich war heute im Sekretariat da ich dieses Formular für die Sprachbeherrschungsprüfung ausfüllen wollte. Jedoch sagte mir die Dame dass ich Bakk. Hungarologie gemeldet sein muss.
Ich mach Ungarisch auf Lehramt, heißt das dass ich keine Chance habe diese Prüfungen zu machen und immer am Spracherwerb teilnehmen muss obwohl ich Muttersprache Ungarisch bin? Wieso sind diese Prüfungen nur für bakk. Studenten zulässig?

danke

20:44
14.10.2009


Andi

Admin

Beiträge 57

Hallo Peter!

siehe hier: http://www.finno-ugristik.at/b…..rachuebung

Lehramt Ungarisch:

Lehramtsstudenten können trotz Muttersprachlerkenntnisse oder ungarischer Matura sich die Übungen zum Spracherwerb (vormals Sprachübungen und den Grundkurs) aus pädagogisch-didaktischen Gründen nicht anrechnen lassen. Die Übung dient auch zur Vermittlung pädagogisch-didaktischer Inhalte, welche alleine durch die Muttersprachkompetenz NICHT gegeben sind. Es geht hierbei darum zu lernen, wie man lehrt und unterrichtet, wie man Sprachübungen gestaltet, aufbaut etc.
Spracherwerb-Übungen sind in jenem Fall für Lehramtsstudenten unbedingt vom 1. Semester an mit Kurs I zu belegen!

Grüße
Andris

Vorsitzender der Finno-Ugristik Studienvertretung

20:44
14.10.2009


Andi

Admin

Beiträge 57

Hallo Peter!

siehe hier: http://www.finno-ugristik.at/b…..rachuebung

Lehramt Ungarisch:

Lehramtsstudenten können trotz Muttersprachlerkenntnisse oder ungarischer Matura sich die Übungen zum Spracherwerb (vormals Sprachübungen und den Grundkurs) aus pädagogisch-didaktischen Gründen nicht anrechnen lassen. Die Übung dient auch zur Vermittlung pädagogisch-didaktischer Inhalte, welche alleine durch die Muttersprachkompetenz NICHT gegeben sind. Es geht hierbei darum zu lernen, wie man lehrt und unterrichtet, wie man Sprachübungen gestaltet, aufbaut etc.
Spracherwerb-Übungen sind in jenem Fall für Lehramtsstudenten unbedingt vom 1. Semester an mit Kurs I zu belegen!

Grüße
Andris

Vorsitzender der Finno-Ugristik Studienvertretung